Sie haben in der Apotheke ein Nasenspray gekauft und sehen im Nachhinein, dass es das falsche war? Auch wenn Sie noch nicht einmal die Verpackung geöffnet haben, können Sie es nicht umtauschen. Darauf weist die Zeitschrift «Baby und Familie» (Heft 2/2023) hin.
Denn der Apotheker könnte nicht garantieren, dass es in der Zwischenzeit sachgerecht gelagert wurde. Das ist aber bei vielen Medikamenten sehr wichtig. Bringt jemand zum Beispiel nach ein paar Stunden ein Nasenspray zurück, könnte es bei 40 Grad im Auto gelegen und Schaden genommen haben, auch wenn das von außen nicht zu erkennen wäre.
Daher sind Arzneimittel vom Umtausch ausgeschlossen. Anders ist es bei Kosmetika. Hier sind Apotheken zwar auch nicht verpflichtet, rein rechtlich dürften sie Kosmetika aber zurücknehmen.
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